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Bund und Kanton Luzern beschliessen neue Corona Massahmen

Der Bundesrat hat heute neue Massnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus beschlossen. Angesichts der hohen Fallzahlen im Kanton Luzern hat der Regierungsrat diese verschärft. Die Massnahmen haben das Ziel, die Infektionszahlen rasch und deutlich zu senken. Wir geben einen Überblick.

Wichtigste Beschlüsse des Bundesrats am 11.12.2020

  • Restaurants, Bars, Läden, Märkte, Museen, Bibliotheken sowie Sport- und Freizeitanlagen müssen zwischen 19 und 6 Uhr schliessen.
  • Läden, Märkte, Museen, Bibliotheken sowie Sport- und Freizeitanlagen bleiben auch an Sonn- und landesweiten Feiertagen geschlossen.
  • Restaurants und Bars dürfen an Sonn- und Feiertagen geöffnet sein.
  • Am 24. Dezember und für Silvester gilt die Sperrstunde ab 1 Uhr.
  • Takeaway-Angebote und Lieferdienste können weiterhin bis um 23 Uhr offen bleiben.
  • Kantonen mit einer günstigen epidemiologischen Entwicklung ist es erlaubt, die Sperrstunde bis auf 23 Uhr auszuweiten. Der Kanton Luzern gehört aktuell nicht dazu.
  • Aufgrund der nötigen behördlichen Eingriffe schlägt der Bundesrat dem Parlament vor, das Härtefallprogramm um insgesamt 1500 Millionen Franken auf 2500 Millionen Franken aufzustocken. Er möchte zudem die Möglichkeit erhalten, bei Bedarf die Anspruchsvoraussetzungen anzupassen.

Medienmitteilung Bundesrat zu den neuen Massnahmen vom 11.12.2020

Medienmitteilung Bundesrat zur Erweiterung des Härtefallprogramms vom 11.12.2020

Der Kanton Luzern verschärft die Massnahmen des Bundes

Der Luzerner Regierungsrat begründet sein verschärftes Regime mit der Pandemielage im Kanton. Seit dem 1. November seien über hundert Personen im Zusammenhang mit Covid-19 gestorben. Jeden Tag steckten sich rund 200 Personen mit dem Virus an. Die Spitäler seien in der ganzen Zentralschweiz stark ausgelastet.

Die Verschärfungen treten am 12.12.2020 um 19 Uhr in Kraft gelten vorerst bis am 22. Januar. Betroffen sind namentlich Freizeit- und Sporteinrichtungen, der öffentliche Verkehr oder das Home Office. Anpassungen gibt es auch in den Schutzkonzepten der Schulen, diese Änderungen gelten teilweise bis Ostern. Museen, Galerien, Theater und Kinos werden gemäss den jüngsten Verschärfungen geschlossen, genauso Casinos oder Bowling- und Billardzentren. Sporthallen – egal ob zum Reiten, Tennisspielen, Eislaufen, Schwimmen oder Klettern – dürfen nicht mehr benutzt werden, genauso wenig Fitnesszentren oder Tanzstudios.

Der Luzerner Regierungsrat nimmt zudem die Patrons in die Pflicht. Sie hätten dafür zu sorgen, dass die Angestellten ihre Arbeitsverpflichtungen so weit als möglich von zu Hause aus erfüllen könnten, heisst es in der Covid-19-Verordnung.

Kanton Luzern Verordnung Corona Massnahmen (Stand 12.12.20)

Härtefallmassnahmen Kanton Luzern
Der Kanton Luzern wird voraussichtlich am 14. Dezember genauere Informationen zu den ersten Härtefallmassnahmen bekannt geben. Sobald die Details, insbesondere zum Antragsprozess, bekannt sind, werden wir entsprechend informieren.

Es ist diese Woche zudem bekannt geworden, dass das Referendum gegen das Covid-19 Gesetz genügend Unterschriften gesammelt haben soll. Die jetzt beschlossenen Härtefallmassnahmen sind davon aber vorerst nicht betroffen. Weitere Auswirkungen des Referendums wird man zu einem späteren Zeitpunkt beurteilen müssen.

Website und Infoline Kanton Luzern
Der Kanton Luzern hat Ende Oktober eine neue Website zum Coronavirus aufgeschaltet. Auf dieser Seite sind sämtliche Informationen und Links nach Thema aufgeführt. Es gibt FAQ's (Fragen/Antworten) zu wichtigen Themenbereichen, welche laufend erweitert werden. Zudem hat der Kanton eine 24-Stunden Corona Infoline eingerichtet: Telefon 041 228 68 89 I Corona-Website Kanton Luzern

Quelle: Info Kanton Luzern und Kantonaler Gewerbeverband