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Neuer GAV für die Maler- und Gipserbranche

Der Bundesrat hat den Gesamtarbeitsvertrag 2020 - 2022  für das Maler- und Gipsergewerbe per 1. November 2020 allgemeinverbindlich erklärt. Damit sind diese Bestimmungen für die ganze Maler- und Gipserbranche gültig.

Die wichtigsten Informationen finden Sie auf der Website des SMGV. Der aktuelle GAV wird den Mitgliedern per Mail und in Papierform zugestellt. Online ist er auch auf unserem Download Bereich verfügbar.

Gemäss Art. 8 des GAV ist über die Arbeitsstunden im Betrieb,  auf Grundlage der betrieblichen Arbeitsstundenrapporte,  genau Buch zu führen. Für diesen Zweck stellt der SMGV die Arbeitszeitkontrolle 2021 im Format Excel kostenlos zur Verfügung. Profitieren Sie von diesem Angebot und laden Sie sich die Exceldatei ab Mitte Dezember kostenlos herunter.

Quelle: SMGV Info 2.11.2020