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Neues Beschaffungswesen ab 1. Januar 2021

Am 1. Januar 2021 tritt das revidierte Bundesgesetz über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) in Kraft. Der Qualitätswettbewerb wird mit der neuen Vergabekultur deutlich gestärkt. Der Zuschlag geht statt an das «wirtschaftlich günstigste» an das «vorteilhafteste» Angebot. Gemessen wird die wirtschaftliche, ökologische und soziale Nachhaltigkeit. Innovation soll gefördert und die Preisspirale nach unten gebremst werden.

Ein mehrheitlich auf Preis ausgerichteter Wettbewerb hemmt die Innovation und die Nachwuchsförderung. Im neuen Beschaffungswesen bekommt die Innovation ein eigenes Zuschlagskriterium.

Vergabestellen dürfen neu Anforderungen an die Art und Weise der Produktion oder den Material- und Arbeitertransport stellen. Der soziale Aspekt der Nachhaltigkeit fördert zum Beispiel faire Produktions- und Arbeitsbedingungen und die Umweltverträglichkeit und Ressourcenschonung tragen zum Umweltschutz bei.

Das neue Beschaffungswesen durchbricht die vorherrschende Preisspirale gegen unten. Dumpingangebote mit versteckten Mehrkosten erhalten nicht mehr die höchste Punktzahl.

Antworten zu häufigen Fragen gibt das Faktenblatt «Neue Vergabekultur – Qualitätswettbewerb, Nachhaltigkeit und Innovation im Fokus des revidierten Vergaberechts» vom 25. September 2020 der Koordinationskonferenz der Bau- und Liegenschaftsorgane der öffentlichen Bauherren KBOB zusammen mit der BKB Beschaffungskonferenz des Bundes.

Weiterführende Informationen finden Sie auch auf der Website von bauenschweiz. Bei Fragen steht Mitgliedern auch der Rechtsdienst des SMGV zur Verfügung.

Quelle: SMGV Infomailing 6.10.2020